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Mitarbeiterüberwachung: Arbeitsrecht und Datenschutz im Einklang

Badge

ausgestellt für Ann-Sophie Von den Brincken am 11.07.2025 durch die Haufe Akademie

Empfänger:innen dieses Badges haben an einer betrieblichen Weiterbildung der Haufe Akademie teilgenommen. Die betriebliche Weiterbildung vermittelte profundes Wissen und Kompetenzen mit höchsten Anforderungen an Aktualität, Qualität und Praxisrelevanz. Ausgewählte Top-Referent:innen, State-of-the-Art Inhalte und erprobte Lerntransfertools befähigen die Empfänger:innen dieses Badges dazu, das vermittelte Know-how wirksam in die Praxis umzusetzen.

  • Welche Bedeutung hat der Datenschutz in arbeitsrechtlicher Hinsicht?
  • Was fällt unter den Begriff „Arbeitnehmerüberwachung“?
  • Verarbeitung von Leistungs- und Verhaltensdaten als Kündigungsgrund
  • Dürfen IT-Daten als Kündigungsgrund herangezogen werden und wenn ja, welche?
  • Wann besteht ein Beweisverwertungsverbot?
  • Mitbestimmung des Betriebsrats (am Beispiel eines Zeiterfassungssystems)
  • Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht bei der Auswahl des Zeiterfassungssystems zu beachten?
  • Welche Informationen müssen dem Betriebsrat übergeben werden?
  • Welche Mindestanforderungen sind an eine IT-Betriebsvereinbarung zu stellen?
  • Aus der Praxis: Best Practice und Übungsfälle