Mitarbeiterüberwachung: Arbeitsrecht und Datenschutz im Einklang
Badge
ausgestellt für Ann-Sophie Von den Brincken am 11.07.2025 durch die
Haufe Akademie
Empfänger:innen dieses Badges haben an einer betrieblichen Weiterbildung der Haufe Akademie teilgenommen. Die betriebliche Weiterbildung vermittelte profundes Wissen und Kompetenzen mit höchsten Anforderungen an Aktualität, Qualität und Praxisrelevanz. Ausgewählte Top-Referent:innen, State-of-the-Art Inhalte und erprobte Lerntransfertools befähigen die Empfänger:innen dieses Badges dazu, das vermittelte Know-how wirksam in die Praxis umzusetzen.
- Welche Bedeutung hat der Datenschutz in arbeitsrechtlicher Hinsicht?
- Was fällt unter den Begriff „Arbeitnehmerüberwachung“?
- Verarbeitung von Leistungs- und Verhaltensdaten als Kündigungsgrund
- Dürfen IT-Daten als Kündigungsgrund herangezogen werden und wenn ja, welche?
- Wann besteht ein Beweisverwertungsverbot?
- Mitbestimmung des Betriebsrats (am Beispiel eines Zeiterfassungssystems)
- Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht bei der Auswahl des Zeiterfassungssystems zu beachten?
- Welche Informationen müssen dem Betriebsrat übergeben werden?
- Welche Mindestanforderungen sind an eine IT-Betriebsvereinbarung zu stellen?
- Aus der Praxis: Best Practice und Übungsfälle