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Umsatz- und Ertragsteuer im gemeinnützigen Krankenhaus

Badge

ausgestellt für Raphael Hurst am 01.09.2025 durch die Haufe Akademie

Empfänger:innen dieses Badges haben an einer betrieblichen Weiterbildung der Haufe Akademie teilgenommen. Die betriebliche Weiterbildung vermittelte profundes Wissen und Kompetenzen mit höchsten Anforderungen an Aktualität, Qualität und Praxisrelevanz. Ausgewählte Top-Referent:innen, State-of-the-Art Inhalte und erprobte Lerntransfertools befähigen die Empfänger:innen dieses Badges dazu, das vermittelte Know-how wirksam in die Praxis umzusetzen.

Ertragsteuern

  • Rechtliche Grundlagen der Ertragsteuerbefreiung: KStG, EstG, AO, Anforderungen an Satzung und tatsächliche Tätigkeit.
  • Abgrenzung der steuerbegünstigen Zwecke: mildtätige Zwecke, gemeinnützige Zwecke, kirchliche Zwecke.
  • Die 4 Sphären des gemeinnützigen Unternehmens: Abgrenzung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Zweckbetriebe beim Krankenhaus: § 65 AO Zweckbetrieb allgemein, § 66 AO Wohlfahrtspflege, § 67 AO Krankenhäuser.
  • Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Krankenhaus: § 64 AO, Beispiele für typische steuerpflichtige Tätigkeiten, Abgrenzungsfragen.
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen: Abgrenzung Spende vs. Sponsoring.
  • Gemeinnützigkeitsreform 2020, insbesondere Auswirkungen und Möglichkeiten bei Kooperationen.

Umsatzsteuer

  • Der umsatzsteuerliche Leistungsaustausch: Abgrenzung Lieferungen / Sonstige Leistung, Ort der Leistung.
  • Relevante Umsatzsteuerbefreiungen beim Krankenhaus: Abgrenzung steuerfreie/steuerpflichtige Betätigung.
  • Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung: Abgrenzung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen: inhaltliche Anforderungen, Aktuelles zu elektronischen Rechnungen.
  • Reverse Charge: Risiken bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei steuerbegünstigten Organisationen: Personalgestellungen und andere Kooperationsformen.