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Kreative B2B-Kommunikation

Badge

ausgestellt für Markus Diesner am 04.05.2026 durch die Haufe Akademie

Empfänger:innen dieses Badges haben an einer betrieblichen Weiterbildung der Haufe Akademie teilgenommen. Die betriebliche Weiterbildung vermittelte profundes Wissen und Kompetenzen mit höchsten Anforderungen an Aktualität, Qualität und Praxisrelevanz. Ausgewählte Top-Referent:innen, State-of-the-Art Inhalte und erprobte Lerntransfertools befähigen die Empfänger:innen dieses Badges dazu, das vermittelte Know-how wirksam in die Praxis umzusetzen.

Strategie: die Grundlagen kreativer B2B-Kommunikation

  • B2B vs. B2C: Besonderheiten des B2B-Marketings und Ableitungen für die Konzeption. Inkl. KI als Sparringspartner für präzisere Zielgruppenansprache.
  • Was wirkt im Kopf der Kund:innen? Methoden, die nicht überreden, sondern überzeugen.
  • "Text sells": Wie Sprache zum Wettbewerbsvorteil im B2B wird.
  • Von Benchmarks lernen: Beispiele kreativer und erfolgreicher B2B-Kommunikation.
  • Ideen beurteilen: Bewertung von KI-Outputs nach klaren Qualitätskriterien.

Konzeption: die Werkzeuge kreativer B2B-Kommunikation

  • Endlich verständlich: 16 Kriterien für verständliche Texte – inkl. Stärken/Schwächen KI-generierter Texte.
  • Vom Feature zum Benefit: Aus technischen Fakten wird emotionaler Kundennutzen.
  • Den richtigen Ton treffen: mit Text Marken Persönlichkeit verleihen – eigene GPTs auf die Markentonalität abstimmen (Schluss mit austauschbaren Texten).
  • Komplexes einfach machen: Bilder im Kopf erzeugen.
  • Botschaften, die haften bleiben: 12 Mechaniken für kreative Headlines – plus: kreative Headline-Challenge mit der KI.

Storytelling: Fakten in Geschichten verweben

  • Pixar, Disney & Co: das Handbuch der Hollywood-Writer.
  • Drehbuchkunde: Dramaturgie und Turning Points.
  • Checkliste: die Kernelemente einer starken Story.
  • Die trojanische Methode: Botschaften in Storys verpacken.
  • Crossmediale Case Studys: B2B-Storytelling auf allen Kanälen.

Die Inhalte dieses Trainings unterstützen die Nachweispflicht zur Förderung von KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 EU KI-VO.