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Umsatzsteuerrecht bei Export und Import von Waren und Dienstleistungen

Badge

ausgestellt für Karin Singhammer am 09.06.2026 durch die Haufe Akademie

Empfänger:innen dieses Badges haben an einer betrieblichen Weiterbildung der Haufe Akademie teilgenommen. Die betriebliche Weiterbildung vermittelte profundes Wissen und Kompetenzen mit höchsten Anforderungen an Aktualität, Qualität und Praxisrelevanz. Ausgewählte Top-Referent:innen, State-of-the-Art Inhalte und erprobte Lerntransfertools befähigen die Empfänger:innen dieses Badges dazu, das vermittelte Know-how wirksam in die Praxis umzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

Grundsätzliche Themenbereiche

  • Überblick: Gesetzliche Grundlagen.
  • Bestimmungsland- vs. Ursprungslandprinzip.
  • Prüfungsschema umsatzsteuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug.
  • Überprüfung und Nachweis der Unternehmereigenschaft.

Warenbewegungen

Abgrenzung: Lieferung, Werklieferung, sonstige Leistung:

  • Wirtschaftlicher Gehalt der Leistung.
  • Unterscheidung zwischen Hauptlieferungen und Nebenleistungen.
  • Regelungen zur Ortsbestimmung in der EU und im Drittland.

Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen:

  • Voraussetzungen für die Steuerfreiheit.
  • Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren.
  • Zusammenfassende Meldung.
  • Intrastat-Meldung.

Einfuhren aus EU- und Drittländern:

  • Lieferortbestimmung.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb.
  • Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhren.
  • Hinweise zur Vermeidung der Einfuhrumsatzsteuer.
  • Fiskalvertreter.
  • EU-Fiskalverzollung.

Sonderfälle:

  • Reihen- und Dreiecksgeschäfte.
  • Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft.
  • Reihengeschäfte beim Warenexport und Warenimport innerhalb der EU mit und ohne Drittlandsbezug.
  • Lagergeschäft (v. a. Konsignationslager).
  • Gestaltungsmöglichkeiten.

Besonderheiten beim Versand- und Onlinehandel.

Dienstleistungen

Regelungen zum Ort der Dienstleistung in der EU und im Drittland (sowohl B2B als auch B2C).

„Dienstleistungsexport”:

  • Umsatzsteuerpflichten im Ausland.
  • ZM-Meldung.

„Dienstleistungsimport”:

  • Rechnungsstellung.
  • Buchungszeitpunkt.

Spezielle Dienstleistungen:

  • u. a. grundstücksbezogene Dienstleistungen, Reparaturleistungen und Montagen, Schulungen und Fortbildungen, Messen, künstlerische und unterhaltende Leistungen, Beratungsleistungen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Güterbeförderung, Vermittlungsleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen.

Lohnveredelung, Agentur- und Kommissionsgeschäfte.

Subunternehmer im Ausland.

Bearbeitung von Auslandssachverhalten (Dienstleistungen, die im Ausland der Steuer unterliegen):

  • Registrierung in anderen Mitgliedstaaten der EU und im Drittland.
  • Beantragung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im EU-Ausland.
  • Kontakte, Anlaufstellen, Online-Hilfen.

Reverse Charge: Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger

  • Bauleistungen, Werklieferungen, Grundstückslieferungen.
  • Reverse Charge bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
  • Entstehung der Steuerschuld auch ohne Eingangsrechnung.
  • Tipps zur Überprüfung ausländischer Unternehmer.

Besonderheiten bei der Rechnungsstellung

  • Pflichtenkatalog.
  • Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
  • Rechnungshinweise bei Netto-Rechnungen.
  • Elektronische Rechnung.
  • Vermeidung von Steuerfallen.
  • Haftung und Rechnungskorrektur.

Führung von Buch- und Beleg- und Ausfuhrnachweisen

  • Überprüfung der USt-IdNr.
  • Vertrauensschutz.
  • Gelangensbestätigung und alternative Nachweise.

Organisation der Buchhaltung und des Rechnungswesens

  • Systemgestütztes Risikomanagement.
  • Risiken minimieren, Prüfungsfeststellungen reduzieren.