KI in der Führung
Badge
Empfänger:innen dieses Badges haben an einer betrieblichen Weiterbildung der Haufe Akademie teilgenommen. Die betriebliche Weiterbildung vermittelte profundes Wissen und Kompetenzen mit höchsten Anforderungen an Aktualität, Qualität und Praxisrelevanz. Ausgewählte Top-Referent:innen, State-of-the-Art Inhalte und erprobte Lerntransfertools befähigen die Empfänger:innen dieses Badges dazu, das vermittelte Know-how wirksam in die Praxis umzusetzen.
Einführung in KI
- Geschichte, aktuelle Trends und Entwicklungen der KI im Überblick.
- KI im Unternehmensumfeld: Bestandsaufnahme, Chancen und Risiken.
- Grundlagen zu Large Language Models und ChatGPT.
Effektives Prompting & KI-Tools
- Basics guter Prompts und effektives Prompting verstehen.
- Ausgewählte KI-Tools und ihre jeweiligen Stärken kennenlernen.
- ChatGPT in der Führungsarbeit: Demonstration und interaktive Beispiele.
Anwendungsbereiche in der Führungsarbeit
- Recruiting: Jobanzeigen gestalten, Fragenkataloge und Bewertungskriterien entwickeln.
- Kommunikation: Inhalte zielgruppengerecht aufbereiten und Überzeugungsstrategien entwickeln.
- Führungsalltag: KI-Briefings einrichten, eigene KI-Fachkraft oder Sparringspartner erstellen.
- Mitarbeitergespräche vorbereiten, durchführen und reflektieren.
- Entscheidungsfindung und Krisenmanagement gezielt mit KI unterstützen.
- Persönliche Weiterentwicklung: Selbstreflexion mit KI.
Bilder & Grafiken
- Ideen für Bildsprache generieren.
- Professionelle Bilder und Grafiken für Präsentationen erstellen.
Mindset & Führung mit KI
- Auswirkungen von KI auf moderne Führung und Teamarbeit verstehen.
- Konstruktives KI-Mindset entwickeln, Widerstände und Ängste begleiten.
- Nutzung und Grenzen von KI im Unternehmenskontext klären.
Praxistransfer & eigene Anwendungsstrategien
- Eigene Use Cases entwickeln und erproben.
- Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Anwendungsfälle reflektieren.
Die Inhalte dieser Weiterbildung/Trainings unterstützt die Nachweispflicht zur Förderung von KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 EU KI-VO.